??  Monoverbrennung  ??

           Ein Kreislauf???   Falsch!!!

 

Der Schock aus der Novellierung der Düngemittelverordnung ist noch nicht so richtig verdaut und noch längst nicht alle Kläranlagen in Deutschland können von sich behaupten wieder Entsorgungssicherheit erlangt zu haben, da steht auch schon das nächste „Schreckgespenst“ vor der Tür. 

Dank einer Novellierung der Klärschlammverordnung müssen größere Kläranlagen ab 2029 den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückgewinnen. Der heute verbreitetste Weg zur Einhaltung dieser Vorgabe ist die Flucht in die sogenannte Monoverbrennung von Klärschlamm. Hierbei wird der Klärschlamm in einer Abfallverbrennungsanlage, die ausschließlich Klärschlamm verbrennt „verwertet“. 

Der Klärschlamm hat bei Anlieferung in der Abfallverbrennungsanlage regelmäßig noch einen Wassergehalt von ca. 75%. Bekanntermaßen brennt Wasser denkbar schlecht, weshalb der Klärschlamm zunächst mit der Verbrennungswärme aus der Abfallverbrennungsanlage getrocknet wird. Der so getrocknete Klärschlamm kann nun verbrannt werden. Die hierbei entstehende Wärme wird zur Trocknung des nächsten Klärschlamms genutzt. 


Ein Kreislauf???   Falsch!!! 


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